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Samstag, 27. April 2024
 
 
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Sie kommen morgens in Ihren Garten und er ist ohne Ihr Zutun umgepflügt? Vermutlich sind Sie von einem vierbeinigen Wildschwein besucht worden. Bei einer Wohnlage inmitten eines großen Waldgebietes sowie einer zunehmenden Population des Schwarzwildes ist dies keine Seltenheit mehr. Der Ärger ist groß. Die Bevölkerung kann aber einiges dafür tun, Wildschweine ihrem Grundstück den Zutritt zu verwehren bzw. keinen Grund zu liefern, das Grundstück betreten zu wollen! Das Wildschwein kommt nämlich nur aus einem Grund: es will fressen! Wildschweine sind - wie die Hausschweine auch - „Allesfresser“, das heißt, sie ernähren sich sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Der heimische Garten mit seinem Fallobst und Essensresten auf dem Komposthaufen ist ein wahres „Schlaraffenland“ für Wildschweine.

Gegen das Eindringen der unerwünschten Gäste schützt ausschließlich die Einfriedung des gesamten Grundstücks mit einem „wildsicheren“ Zaun, der zudem tief in die Erde eingegraben und dann nach außen gebogen sein sollte, um die Tiere am Hochheben zu hindern. Eine Zaunhöhe von mindestens 1,50 m sollte das Überspringen der Einfriedung verhindern. Der Schutz eines Grundstücks liegt ausschließlich in der Verantwortung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten! Bei entstandenen Wildschäden besteht - anders als bei landwirtschaftlich genutzten Flächen - kein Anspruch auf Schadenersatz durch den Jagdpächter!

Außerdem gilt: Niemals bewusst Wildtiere füttern! Dies ist falsch verstandene Tierliebe! Es gefährdet die Gesundheit der Tiere und bringt sie - genau wie den Menschen - in Gefahrensituationen im Alltagsleben einer Stadt.

An die Untere Jagdbehörde wird des Öfteren die Bitte auf Abschuss der in den Ortschaften streunenden Wildschweine herangetragen. Schwarzwild gehört zwar zu den dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten, allerdings ist die Jagd darauf außerhalb der entsprechenden Jagdflächen, insbesondere in sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Friedhöfe, Grünanlagen oder Gärten, durch das herschende Jagdrecht nicht erlaubt. Die Jägerschaft ist allerdings über die aktuelle Situation informiert und übt innerhalb der Jagdflächen verstärkt die Jagd auf das Schwarzwild aus.

Bei der Begegnung mit einem Wildschwein sollte unbedingt Ruhe bewahrt werden. Wie bei vielen anderen Tieren erfolgt in der Regel ein Angriff nur, wenn es sich bedroht fühlt.

 
 
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