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Freitag, 19. April 2024
 
 
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Gartenarbeit und Ruhezeiten
Das Frühjahr bringt wieder verstärkte Gartenaktivitäten mit sich. So finden in dieser Zeit vermehrt die Gartenmaschinen (z.B. Rasenmäher, Rasentrimmer, Vertikutierer, Heckenschneider, Elektrosägen, usw.) ihren Einsatz. Diese Maschinen bringen es mit sich, häufig über einen erheblichen Geräuschpegel zu verfügen.

Damit das nachbarschaftliche Verhältnis nicht strapaziert wird und es gar zu Streitigkeiten, sogar gerichtlichen, kommt, sollte beachtet werden, dass auch für die Verwendung dieser Maschinen Ruhezeiten einzuhalten sind. So regelt z.B. die sog. "Rasenmäherlärmverordnung", dass der Einsatz von Gartenmaschinen im privaten Bereich (nicht im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz) grundsätzlich nicht in der Zeit werktags von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags stattfinden darf.

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr werktags nicht betrieben werden.

Ferner hat das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die Einhaltung einer Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr geregelt.

Achtung: Die Verletzung der Vorschriften der Rasenmäher-lärmverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und rechtfertigt das Einschalten der Poli­zei.

 
 
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